Vor dem Drucken lieber Chef fragen

von Redaktion

Wer keinen eigenen Drucker hat, kann entweder in den Copyshop gehen. Oder am Arbeitsplatz das Bahn-Ticket, die Steuerformulare oder die Tickets ausdrucken. Aber ist das überhaupt erlaubt? „Grundsätzlich spricht einiges dagegen, dass man das darf“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Ausstattung am Arbeitsplatz sei für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und dürfe nicht einfach für private Zwecke genutzt werden. „Insbesondere wenn Beschäftigte dabei auch noch Utensilien wie Papier und Druckerpatronen verbrauchen.“ Privates Drucken muss laut Schipp dabei nicht einmal ausdrücklich verboten werden. Vielmehr gilt: Auf der sicheren Seite sind Beschäftigte nur, wenn der Arbeitgeber private Ausdrucke erlaubt hat.

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