LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Pflichtteil wegen groben Undanks?
Grundsätzlich können Sie als Reaktion auf das Verhalten Ihrer Tochter diese in einem Testament als Erbin ausschließen, indem Sie einen anderen Erben benennen oder Ihre Tochter ausdrücklich enterben; damit bliebe Ihrer Tochter nur der Pflichtteil.
Ihre Testierfreiheit könnte allerdings beschränkt se