LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie lange gilt die Verjährung?
Fällt dieses Darlehen im Todesfall des Darlehensgebers in die Erbmasse der rechtmäßigen Erbin beziehuungsweise hat die Erbin gegenüber der Darlehensempfängerin einen Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Grundsätzlich unterliegen Forderungen aus Darlehensverträgen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Vertraglich kann die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre verlängert werden. Der Fristlauf beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der frista