Eine an sich feine Sache: ein paar Euro extra für einen guten Service im Café oder für den netten Mann, der das Fahrzeug vor der Waschanlage „abspritzt“. Doch wenn’s ums Geld geht, achtet das Finanzamt auf Details.
Die zentrale Frage: Ist Trinkgeld Arbeitslohn? Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile
Dieser Artikel (ID: 1792431) ist am 06.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).