Die heiße Phase der fünften Jahreszeit steht an. Für viele bedeutet sie endlich wieder Ausnahmezustand – nach zwei Jahren des Wartens wegen Corona-bedingter Einschränkungen. Andere nervt das Treiben in dieser Zeit einfach nur. Ganz nüchtern sind Richter. Was ist erlaubt? Was müsse
Dieser Artikel (ID: 1793729) ist am 08.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).