Im Konflikt um Bankgebühren befürchten Verbraucherschützer eine Gesetzesänderung zu Lasten der Kunden. Banken und Sparkassen wollten erreichen, dass auch bei gravierenden Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen wieder die stillschweigende Zustimmung der Kunden ausreiche, Verbraucher also nicht ausdrücklich einwilligen müssten, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hätten einige Institute die stillschweigende Zustimmung „als Freifahrtschein für umfangreiche Vertragsumbauten und Einführung neuer Entgelte genutzt“, kritisierte Mohn (siehe Bericht oben). Der BGH hatte nach einer Klage im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. dpa