RECHT

Selbsttest reicht als Entschuldigung

Ein positiver Corona-Selbsttest reicht als Entschuldigung aus, um einer Hauptverhandlung bei Gericht als Angeklagter fernzubleiben. Konkrete Symptome müssen dafür nicht angegeben werden, ein offizielles Testergebnis braucht es ebenfalls nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Obersten L

Donnerstag, 11. September 2025

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