Ein positiver Corona-Selbsttest reicht als Entschuldigung aus, um einer Hauptverhandlung bei Gericht als Angeklagter fernzubleiben. Konkrete Symptome müssen dafür nicht angegeben werden, ein offizielles Testergebnis braucht es ebenfalls nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Obersten L
Dieser Artikel (ID: 1796178) ist am 11.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35).