Immobilienkäufer, die befürchten, dass ihnen jemand ihr Traumhaus vor der Nase wegschnappt, lassen sich vielleicht auf eine Reservierung gegen Geld ein – aber ist so eine Vereinbarung zulässig? Bisher bewegen sich Makler wie Kunden in einer rechtlichen Grauzone, aber der Bundesg
Dieser Artikel (ID: 1796176) ist am 11.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).