Am Dienstag ist Valentinstag. Und wie an jedem 14. Februar werden auch dieses Jahr wohl wieder Millionen Blumen verkauft. Doch egal ob individuell zusammengestellter Strauß aus dem Blumenladen oder Gebinde vom Discounter: Wie bei jedem Einkauf gibt es auch beim Blumenkauf Dinge, die man beachten sollte. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Blumengeschäft, Online-Shop oder Discounter?
Die Auswahl beim Blumenkauf zum Valentinstag reicht von Supermärkten und Tankstellen bis hin zu Floristikfachgeschäften und Online-Shops. Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. So weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass es beim Kauf im Internet zum Beispiel kein Recht auf einen Umtausch gibt. Kunden können die Pflanzen nicht zurückschicken. Auch bei nachträglichen Änderungswünschen oder Stornierungen sind die Käuferinnen und Käufer häufig auf die Kulanz angewiesen. In Läden wiederum müssen Käuferinnen und Käufer gerade bei sehr kurzfristigen Käufen am Valentinstag damit rechnen, dass die Auswahl wegen der großen Nachfrage begrenzt sein könnte. Vorbestellen ist da eventuell eine gute Lösung.
Liefern Onlineshops auch termingerecht?
Verbraucherschützer raten dazu, bei Bestellungen darauf zu achten, ob der Anbieter Lieferungen zum Wunschtermin garantiert. Einige Händler greifen dabei auf örtliche Floristen zurück, andere versenden Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen über größere Entfernungen. Kommen die Blumen trotz einer festen Zusage verspätet, können Kunden demnach den Kaufpreis zurückverlangen. Der Valentinstag fällt in diesem Jahr auf einen Dienstag, damit dürfte die Zustellung zumindest theoretisch kein Problem darstellen.
Was tun, wenn andere Blumen geliefert werden?
Fotos von Sträußen auf den Webseiten der Versandhändler sind laut Verbraucherschützern in der Regel Beispielfotos. Häufig behalten sich die Händler vor allem bei gemischten Sträußen vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit einzelner Blumen. Eine echte Handhabe haben Kunden nur, wenn sie bei der Bestellung genaue Vorgaben machen oder die Blumenart und die Anzahl genau bestimmt waren. Dann muss niemand Tulpen akzeptieren, wenn Rosen bestellt waren. In diesem Fall erhalten die Kunden ihr Geld zurück – oder die Rosen müssen nachgeliefert werden.
Und was, wenn die Blumen nicht frisch sind?
Manche Online-Händler werben damit, dass Ihre Kunden nur frische Blumen bekommen, etwa mit einer „Sieben-Tage-Frische-Garantie“. Bei solchen Zusagen handelt es sich aber meist um Werbeaussagen ohne genauere Erläuterung. Frische ist laut Verbraucherschützern zudem nur ein unbestimmter Begriff. Sie ermutigen aber dazu, die Garantie einzufordern, wenn die Blumen verwelkt oder aber beschädigt eintreffen.
Was ist mit Nachhaltigkeit beim Blumenanbau?
Rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Schnittblumen stammen aus dem Ausland, die heimische Produktion kann nur einen kleinen Teil der Nachfrage decken. Deshalb werden in Deutschland pro Jahr 1,5 Milliarden Rosen und drei Milliarden andere Schnittblumen importiert. Die meisten Blumen werden über die Niederlande nach Europa eingeführt. Steht Niederlande als Herkunftsnachweise auf dem Strauß, heißt das aber noch lange nicht, dass er auch von dort komme, so Verbraucherschützer. Große Herkunftsländer sind oft Großfarmen in Afrika oder Südamerika. Bis die Blumen in Deutschland landen, legen sie also häufig Tausende Kilometer mit dem Flugzeug zurück. Zudem sind Produktionsmethoden in diesen Ländern etwa wegen Pestizideinsatz oft schlecht für die Umwelt und auch die Arbeitsbedingungen fragwürdig. Es gibt jedoch Blumen aus fairem und kontrolliert ökologischem Anbau. Die Organisation Fair-trade etwa zertifiziert seit 2015 auch Schnittblumen mit ihrem Siegel. In Deutschland stieg deren Absatz nach ihren Angaben in den vergangenen Jahren an. So wurden 2021 mehr als 600 000 Blumenstiele aus fairer Produktion verkauft. Gemessen am Umsatz waren Blumen mit einem Betrag von annähernd 180 Millionen Euro damit das drittwichtigste Faitrade-Produkt nach Kakao und Kaffee.
Gibt es im Februar schon saisonale Blumen?
Zumindest nicht aus Freilandanbau, denn dort ist in Deutschland vor allem zwischen Mai und September Saison. Lediglich Iris, Krokus und Tulpen können hierzulande teils schon im Februar draußen wachsen. Wer in einen Blumenladen geht, kann dort zudem auch jetzt schon heimische Freesien, Gerbera, Tulpen, Inka-Lilien oder Narzissen aus dem Gewächshaus bekommen. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Die am Valentinstag besonders beliebten roten Rosen wurden so gut wie immer aus dem Ausland eingeflogen. Ihnen ist es im Februar hier noch zu winterlich.
Was, wenn die Blumen nicht gut an ankommen?
Wer Blumen verschenkt, bekommt natürlich keine Garantie, dass er oder sie damit auch ein Herz erobert. Doch das ist nicht das Problem des Blumenladens. „Ein Bohrer muss Löcher bohren können, das ist klar“, sagt Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Dass die oder der Angebetete beim Anblick des Rosenstraußes Ihre Liebe erwidert, gehört nicht zu den Funktionen, die von Schnittblumen erwartet werden. Ein Haftungsanspruch kommt Ihnen nach deutschem Recht daher nicht zu.“ Nur wenn der Verkäufer explizit mit einer „Geld-zurück-Garantie“ geworben habe und diese nicht an konkrete und überprüfbare Bedingungen geknüpft sei, könne man davon auch Gebrauch machen. Blitzt man mit seinem Geschenk ab, schmerzt der unnütze Blumenstrauß aber wohl weniger als das gebroche Herz. höß/bro/cfm