LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Dividendenbesteuerung Telekom-Aktie

von Redaktion

Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Aktien werden im Grundsatz mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert, soweit diese den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 € (2000 bei Zusammenveranlagung) je Veranlagungszeitraum übersteigen. Vor 2009 erworbene Aktien (sogenannte Alt-Anteile) unterliegen dabei jedoch einem besonderen Bestandsschutz, aufgrund dessen diese steuerfrei veräußert werden können (Ausnahme: Alt-Anteile an Investmentfonds, soweit ab dem 1.1.2018 Kursgewinne erzielt wurden, die den Freibetrag von 100 000 je Anleger übersteigen). Wirbt eine Kapitalgesellschaft Aktionäre hingegen mit steuerfreien Dividenden, ist diese vermeintliche Steuerfreiheit allein darauf zurückzuführen, dass die Dividenden aus dem sogenannten steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft geleistet werden. Dieses besteht nicht aus erwirtschafteten Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und damit gänzlich aus bereits versteuerten Mitteln. Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto stellen demnach keine klassische Gewinnausschüttung, sondern eine reine Einlagenrückgewähr dar. Da deren Besteuerung zu einer Doppelbelastung führen würde, zählen diese nicht zu den steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen. Erwerben Sie nun Aktien der Telekom und profitieren von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, versteuern Sie diese Auszahlungen also zwar zunächst nicht – die Leistungen führen jedoch in gleicher Höhe zu einer Minderung Ihrer Anschaffungskosten (Einstandskurse der durch Sie erworbenen Aktien). Spiegelbildlich steigt also der bei späterer Veräußerung zu versteuernde Gewinn, der sich als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten errechnet. Die Besteuerung wird im Ergebnis also lediglich zeitlich verschoben. Dies kann insofern vorteilhaft sein, als eine Steuerstundung im Zeitpunkt der Auszahlung selbst erreicht wird. Zudem kann der Verkauf gegebenenfalls bewusst auf Perioden gelegt werden, in denen eine Verrechnung des Veräußerungsgewinns mit Verlusten aus weiteren Aktienverkäufen möglich ist. Auf der anderen Seite kann bei steuerpflichtiger Ausschüttung des erwirtschafteten Gewinns über eine mehrjährige Haltedauer auch jährlich vom Sparerpauschbetrag profitiert werden, wohingegen dieser im Fall des Verkaufs sämtlicher Aktien innerhalb eines Veranlagungszeitraums nur einmal ausgeschöpft wird. Es bleibt also für den Einzelfall genau abzuwägen, ob die als „steuerfrei“ beworbene Dividende tatsächlich der steuerlich günstigere Weg für Sie ist.

Artikel 3 von 4