Wer betrunken als Mitfahrer auf einem E-Tretroller die Hände am Lenker hat, gilt auch als Fahrer und kann entsprechend bestraft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nach links oder rechts lenkt oder sich nur daran festhält. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az.: 4 Qs 368/22). Darauf weist der ADAC hin. Im besagten Fall fuhren zwei Personen um vier Uhr nachts auf einem E-Scooter durch die Stadt – der Sozius hielt sich am Lenker fest. Eine Polizeistreife stoppte die beiden. Eine Blutentnahme ergab 1,2 Promille beim Hintermann.
Ein Ermittlungsverfahren folgte, das für den Mitfahrer ein Bußgeld und den Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr nach sich zog. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein. Er räumte zwar ein, dass er die Hände am Lenker hatte und diesen festhielt – Lenkbewegungen wollte er aber keine ausgeführt haben. Diese Argumentation hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg. Demnach stellt schon allein das Festhalten während der Fahrt ein Lenken respektive Führen eines Fahrzeugs im Sinne des Strafgesetzbuches dar (Paragraf 316).