Ist ein Dienstwagen ein E- oder Hybridfahrzeug, kann ein Arbeitnehmer, der ihn privat nutzen darf, von einer günstigeren Versteuerung des geldwerten Vorteils profitieren. Außerdem kann er eine steuerfreie Erstattung der Ladekosten geltend machen, wenn das Fahrzeug zumindest gelegentlich zu Hause auf
Dieser Artikel (ID: 1797873) ist am 14.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).