Ist ein Dienstwagen ein E- oder Hybridfahrzeug, kann ein Arbeitnehmer, der ihn privat nutzen darf, von einer günstigeren Versteuerung des geldwerten Vorteils profitieren. Außerdem kann er eine steuerfreie Erstattung der Ladekosten geltend machen, wenn das Fahrzeug zumindest gelegentlich zu Hause aufgeladen wird. Darauf weist der Verband Lohnsteuerhilfevereine hin. Um die Abrechnung zu erleichtern, können Arbeitgeber eine Ladekostenpauschale auszahlen. Existiert beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, dürfen diese monatlich einen Betrag von 70 Euro für reine E-Fahrzeuge steuerfrei erstatten. Bei Hybridelektrofahrzeugen sind es 35 Euro. Gibt es beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit, reduzieren sich die Beträge auf 30 bzw. 15 Euro.