1218 Euro – so hoch war 2021 die durchschnittliche Rente für Männer, die in den Ruhestand gingen, bei Frauen lag der Betrag nur bei 809 Euro. Das ist nicht viel. Trotzdem ist die gesetzliche Rente für die meisten Deutschen nach wie vor das wichtigste Standbein ihrer Altersvorsorge. Gibt es eine Versorgungslücke, liegt es nahe, zu prüfen, ob man sie auch über die gesetzliche Rentenversicherung schließen kann. „Finanztest“ zeigt drei Wege auf:
Zahlungen ab 50
Arbeitnehmer können ab dem 50. Lebensjahr (und wenn sie vor der Regelaltersgrenze auf 35 Versicherungsjahre kommen) mit sogenannten Ausgleichszahlungen ihre gesetzliche Rente aufbessern. Sinn der Zahlungen ist es vor allem, Abschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Ruhestand fällig werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Versicherte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 63 Jahren, in Rente gehen wollen. Man kann mit den Zahlungen aber nicht nur Kürzungen (siehe Tabelle rechts) kompensieren, sondern auch seine reguläre Altersrente erhöhen, wenn man einzahlt, ohne dann früher in Rente zu gehen.
Wichtig dabei auch: Diese Zahlungen kann man von der Steuer absetzen. Dabei lassen sich je nach Einkommen auch einige tausend Euro sparen.
Schule und Studium
Wer noch keine 45 ist, kann Beiträge für Schule und Studium nachzahlen. Vor allem für Langzeit-Studenten kann das interessant sein – nicht nur, um die Rente aufzustocken, sondern auch um eventuell früher in Rente gehen zu können. Nachzahlungen sind für Ausbildungszeiten in weiterführenden Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen möglich. Das gilt aber nur, wenn sie nicht schon mit anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, so die Zeitschrift.
Wer für ein Jahr den Mindestbeitrag nachzahlt (aktuell 160,64 Euro) erhöht seine Rente nach derzeitigem Wert um 5,21 Euro. Zahlt man den Höchstbetrag nach (16 293,60 Euro), erhöht das die Rente um 73,14 Euro.
Verluste ausbügeln
Eine Scheidung kann viel Altersvorsorge kosten. Den Versorgungsausgleich führen die Familiengerichte automatisch durch. Ehepartner, die dadurch Rentenansprüche einbüßen, können das durch Ausgleichszahlungen wieder ausbügeln. Versicherte können den Ausgleich direkt nach der Scheidung vornehmen oder sich bis zum regulären Rentenbeginn damit Zeit lassen.
Die Rentenversicherung rechnet auf Antrag die Summe aus, die nötig wäre, um die Rentenminderung durch den Versorgungsausgleich wettzumachen. Das ist dann der Maximalbetrag, den ein Versicherter einzahlen kann. Der errechnete Betrag ist für drei Monate gültig. Danach muss der Versicherte einen neuen Antrag stellen und die Summe erneut berechnen lassen.
Vor- und Nachteile
Ob sich Zahlungen in die Rentenkasse lohnen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Vielen sind ein lebenslanger Geldfluss und die Planbarkeit im Alter wichtig. Auch Steuererleichterungen sprechen für Einzahlungen. Ein großer Nachteil: Die Rendite hängt stark von der eigenen Lebenserwartung ab. Und einmal eingezahlt, hat man keinen flexiblen Zugriff mehr auf das Geld. Und natürlich muss auch die Rente versteuert werden. wdp, mm