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Freibetrag sollte ausreichen

von Redaktion

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil in Rahmen der Ermittlung der Schenkung- und Erbschaftsteuer einen Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für alle Schenkungen und für die Erbschaft von einem Elternteil innerhalb von zehn Jahren.

Wenn lediglich ein niedriger sechsstelliger Betrag hälftig an die beiden Kinder verschenkt werden sollte, würde der jeweilige Freibetrag nicht ausgeschöpft werden, es sei denn, es liegen bereits Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor und der Freibetrag wird insgesamt überschritten. Findet die Übertragung zu Lebzeiten statt und erfolgt die nächste Übertragung erst nach über zehn Jahren, kann der oben genannte Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro je Kind wieder vollständig ausgeschöpft werden.

Damit kommt es im vorliegenden Fall für die steuerliche Auswirkung nicht darauf an, ob zu Lebzeiten oder mit dem Tod übertragen wird, sondern auf die Beachtung der Zehn-Jahres-Frist, sowie auf den Wert der Übertragung.

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