Die Gewerkschaft Verdi will heute sieben deutsche Flughäfen mit einem Warnstreik lahmlegen – mit Folgen für hunderttausende Passagiere. Die Flughäfen Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg kündigten an, den regulären Passagierbetrieb heute einzustellen. Von der Arbeitsniederlegung sind auch Dortmund, Hannover und Bremen betroffen. Bereits für gestern Nachmittag hatte Verdi überraschend zu einem mehrstündigen Streik am Leipziger Flughafen aufgerufen.
Wie viele Flüge sind heute von den Streiks betroffen?
Laut ADV wird der Warnstreik zu gut 2340 Flugausfällen führen. Über 295 000 Passagiere seien betroffen. Die Lufthansa muss alleine an ihren wichtigsten Standorten Frankfurt und München rund 1200 Flüge streichen, wie ein Sprecher angekündigt hat. Tausende Passagiere müssen auf andere Flüge oder die Bahn umgebucht werden, die mit einer hohen Auslastung rechnet. Fraport rief die Fluggäste auf, nicht zum Flughafen nach Frankfurt zu kommen und sich bei der Fluggesellschaft zu informieren.
Warum wird überhaupt gestreikt?
Verdi und der Beamtenbund DBB fordern im Tarifstreit des Öffentlichen Dienstes 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Die Arbeitgeber haben die Forderungen zurückgewiesen. Die zweite Verhandlungsrunde ist für den 22. und 23. Februar in Potsdam geplant.
Was sollen vom Streik betroffene Passagiere jetzt tun?
„Wer für Freitag einen Flug gebucht hat, sollte seinen Flugstatus prüfen und sich gegebenenfalls direkt mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen“, rät der ADAC. Bei früheren Aktionen hätten die Fluggesellschaften, darunter Lufthansa, ihren Kunden angeboten, den Flug zu verschieben oder auf andere Flughäfen auszuweichen.
Welche Rechte haben Passagiere?
Die Fluggesellschaft muss sich darum kümmern, dass die Passagiere ihr Ziel erreichen, heißt es beim ADAC. „Sie muss sich um eine kostenlose Beförderung, wenn nötig auch per Bahn oder Bus, kümmern, wenn wegen eines Streiks nicht geflogen werden kann.“ Biete die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung an und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Fluggäste demnach verlangen, dass diese ersetzt werden. „Wird Ihr Flug wegen des Streiks gestrichen, können Sie sich auch von dem Vertrag lösen“, so der ADAC. Dann haben Passagiere Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises.
Gibt es zusätzlich auch Entschädigung?
Folgt man ADAC-Juristin Ellen Starmer, lässt sich die Frage nicht eindeutig beantworten. Fluggesellschaften müssen demnach keine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände die Flugstörung verursacht haben. „Wenn Fremdpersonal streikt, zum Beispiel die Fluglotsen oder anderes Flughafenpersonal, fehlt es an einer Beherrschbarkeit für die Fluggesellschaft“, sagte Starmer. Die Airline könne sich dann auf außergewöhnliche Umstände berufen. „Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände führt lediglich zum Entfallen der pauschalen Ausgleichszahlung, die –abhängig von der Flugstrecke – bis zu 600 Euro beträgt.“ Die weiteren in der europäischen Fluggastrechte-Verordnung geregelten Ansprüche blieben erhalten.
Fluggastrecht-Portale versprechen Hilfe, um an das Geld zu kommen. Sollte man sie nutzen?
In der Regel ist das nicht nötig, da die Fluggesellschaften auf ihren Internet-Seiten oft entsprechende Formulare etwa für eine Preiserstattung bereitstellen. Fluggastrecht-Portale behalten im Erfolgsfall eine Provision ein, die man sich sparen kann, wenn die Fluggesellschaft – wie häufig der Fall – anstandslos zahlt. Andernfalls ist immer noch Zeit, so ein Portal einzuschalten. dpa/sh