Mehr Lohn: Arbeitsgericht stärkt Position von Frauen

von Redaktion

Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung verbessert. Das Bundesarbeitsgericht entschied gestern in Erfurt in einem Fall aus Sachsen, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21). Es sprach einer 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro und eine Entschädigung zu.

Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so die Richterin. Das Bundesarbeitsgericht kippte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen in großen Teilen.

Die Anwältinnen der Klägerin sprachen nach dem Urteil von einem Meilenstein. Sie sehen in dem höchstrichterlichen Urteil einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.

Männer und Frauen werden in Deutschland häufig unterschiedlich bezahlt. Der Verdienstabstand lag laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bei 18 Prozent. Frauen erhielten demnach 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer mit 24,36 Euro. Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine bereinigte Lücke von rund 7 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung. dpa

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