Schummel-Software: Streit landet beim EuGH

von Redaktion

Ein Streit um die Zulässigkeit sogenannter Cheat-Programme zur Manipulation von Computerspielen wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag bekannt, dass hier unionsrechtliche Vorschriften berührt seien, die zunächst in Luxemburg ausgelegt werden müssten. In Karlsruhe wird weiterverhandelt, sobald das EuGH-Urteil vorliegt (Az. I ZR 157/21).

„Cheat“ ist ein englisches Verb und bedeutet schummeln oder betrügen. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für eine inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole. Dank der zusätzlichen Funktionen durch die Schummel-Software war es Spielern hier zum Beispiel möglich, den „Turbo“ unbeschränkt zu nutzen oder von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten.

Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung von Urheberrechten.

Rein Rechtlich geht es dabei um die Frage, ob das Spiel „umgearbeitet“ wurde – das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten. Die Spielidee allein ist dagegen nicht geschützt.

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