Sparen bei der Krankenkasse

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Wer im vergangenen Jahr viel krank war, hat als Kassenpatient womöglich zu viele Zuzahlungen geleistet. Denn für jeden gilt ein persönliches Limit. Wer es erreicht hat, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen.

Zuzahlungen

Für bestimmte Leistungen fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zuzahlungen an. Dazu gehören Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch ein Krankenhausaufenthalt. Meist betragen die Zuzahlungen zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei manchen Verordnungen wird es teurer: Bei einer Physiotherapie fallen neben den zehn Prozent der Behandlungskosten noch zehn Euro pro Verordnung an. Im Krankenhaus müssen Patienten zehn Euro am Tag bezahlen, für maximal 28 Tage. Nur Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen ausgenommen, das gilt jedoch nicht für Fahrtkosten.

Belastungsgrenze

„Wer häufig krank war, einen längeren Krankenhausaufenthalt samt Reha-Maßnahme hinter sich hat oder chronisch krank ist, hat schnell sein Limit an Zuzahlungen erreicht“, sagt Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn mehr als zwei Prozent vom Jahresbruttoeinkommen müssen Versicherte nicht an Zuzahlungen im Jahr leisten. Chronisch kranke Menschen müssen nur ein Prozent bezahlen.

Freibeträge

Versicherte dürfen Freibeträge von ihrem Jahresbruttoeinkommen abziehen. 2023 sind das 6111 Euro für Ehe- oder Lebenspartner, für jeden weiteren Angehörigen 4074 Euro und pro Kind 8952 Euro. „Alle im Haushalt lebenden Angehörigen gelten als Bedarfsgemeinschaft, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob sie bei derselben Krankenkasse Mitglied sind“, sagt Unger.

Einkommen

Zum Jahresbruttoeinkommen zählen die Einnahmen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 40 000 Euro muss nach Abzug aller oben genannten Freibeträge rund 320 Euro im Jahr an Zuzahlungen leisten, 160 Euro sind es, sobald ein Familienmitglied chronisch krank ist. Bei Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, werden pauschal 6024 Euro als anrechenbares Einkommen angenommen, zwei Prozent davon – 120 Euro – müssen sie im Jahr an Zuzahlungen leisten.

Eigenanteil

„Zuzahlungen sind nicht mit dem Eigenanteil zu verwechseln. Bei einigen Leistungen wie bei Hilfsmitteln oder Zahnersatz zahlt die Kasse Festbeträge. Wünschen Patienten eine bessere Ausführung, müssen sie die Kosten über dem Festbetrag in voller Höhe selbst bezahlen“, erklärt Unger. Auch Leistungen, die die GKV gar nicht bezahlt, müssen Versicherte alleine tragen. Dazu gehören Brillen oder zusätzlich gewünschte Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt.

Zuzahlungsbefreiung

Wer sein Limit erreicht hat, kann jederzeit einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei seiner Kasse stellen. Dazu sind Belege für geleistete Zuzahlungen einzureichen, ebenso Einkommensnachweise. Versicherte erhalten dann eine Befreiungskarte, die sie von den Zuzahlungen entbindet. Die Kassen erstatten auch zu viel geleistete Zuzahlungen. „Kosten können bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden. Im gesamten Kalenderjahr 2023 kann auch noch ein Antrag für 2019 gestellt werden“, sagt Thorsten Jakob, Sprecher der Barmer. Wer schon damit rechnet, in einem Jahr Zuzahlungen über sein Limit hinaus auszugeben, kann sich im Voraus befreien lassen: Versicherte leisten dann ihre gesamten Zuzahlungen auf einmal und sind für das ganze Jahr befreit. „Gibt man dann allerdings doch weniger aus als gedacht, bekommt man keine Rückerstattung“, warnt Unger.

Mehr Informationen

Das achtseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 23. März. Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Zuzahlungen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken uns eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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