STEUER

Gartenumbau nicht abzugsfähig

Der behindertengerechte Umbau des eigenen Gartens zu Freizeitzwecken kann nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aus einem Urteil (Az.: VI R 25/20) des Bundesfinanzhofs in München hervor. Anders als beispielsweise der behindertengerechte Umbau der eigenen Wohn

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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