Vorteile mit E-Kennzeichen

von Redaktion

Wer ein E-Auto steuert, hat in vielen Städten und Gemeinden Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur nutzen. Allerdings ist dafür in der Regel ein E-Kennzeichen erforderlich. Dieses weist mit dem Buchstaben „E“ an der letzten Position der Zahlenfolge auf ein elektrisches Fahrzeug hin. Beantragen kann man das E-Kennzeichen für rein elektrisch angetriebene und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Auch für Plug-in-Hybride ist es erhältlich, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können oder höchstens 50 g/km CO2 ausstoßen, erklärt der Auto Club Europa. Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkennzeichen darf man nicht grundsätzlich auf den E-Plätzen stehen. Oft gelten vor Ort weitere Bedingungen.

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