Ihre Frage ist sehr verständlich, gibt aber Anlass zur Warnung: Bitte nicht unkritisch irgendwelche Muster aus dem Internet übernehmen! Jeder Fall ist individuell und benötigt auch einen „Maßanzug“.
So bietet es sich in Ihrem Fall an, das Berliner Testament dadurch zu optimieren, dass Ihre beiden Söhne bereits beim Tod des Ersten von Ihnen Immobilienanteile bekommen. Dies ist noch relativ einfach, aber dann steckt der Teufel im Detail: Möchten Sie und Ihre Ehefrau sich den Nießbrauch vorbehalten, möchten Sie sich vorbehalten, die Immobilien zu verkaufen oder zu belasten oder gar umzubauen? Was ist wenn ein Sohn vor dem zweiten von Ihnen verstirbt, soll der Anteil dann an den überlebenden Ehegatten zurückfallen? All dies und noch mehr wird ein Fachmann mit Ihnen besprechen und dann in eine rechtssichere Form gießen.