Wie Studenten an die Energiepauschale kommen

von Redaktion

Ab 15. März ist es so weit: Endlich können dann auch Studenten und Fachschüler die Energiepauschale von 200 Euro beantragen. Vorher gibt es einige Hürden zu meistern.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Darunter fallen Auszubildende, Studenten sowie Schülerinnen und Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu. Wichtig: Die Studenten müssen zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Dasselbe gilt für Fachschüler, die zu dem Tag an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Um an die 200 Euro zu kommen, ist ein etwas umständlicher Antrag nötig. Um Zeit zu sparen, rät das Bundesministerium für Bildung und Forschung, einige Schritte bereits vorab zu erledigen. Dazu wurde die Onlineplattform einmalzahlung200.de entwickelt, auf der ab 15. März auch der Antrag gestellt werden kann. Dafür wird ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieses muss entweder mit einem Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder einem Elster-Zertifikat eingerichtet werden. Zusätzlich wird eine App benötigt, mit der man die Ausweisdokumente auslesen lassen kann, wie zum Beispiel die „AusweisApp2“. Zusätzlich wird ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird. Erst mit diesem kann man das Antragsformular aufrufen.

Warum muss man überhaupt den Antrag stellen?

Viele junge Leute sind über die komplizierte Antragstellung verärgert. „Angesichts der rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten an mehr als 4000 Ausbildungsstätten handelt es sich um ein Massenverfahren, welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann“, erklärt eine BMBF-Sprecherin. Laut Ministerium ist der Antrag „kurz und schnell“ ausgefüllt. Wie schnell dieser nach Abschluss des Verfahrens geprüft wird und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist noch offen.

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