LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Probleme mit Versorgungsausgleich
Peter D.: „Meine 1992 geschiedene Frau ist im November 2021 gestorben und ich musste bis dahin 666,50 Euro Versorgungsausgleich bezahlen. Trotz des Todes der Frau werden mir jeden Monat 684,73 Euro Versorgungsausgleich abgezogen. Ich legte Einspruch gegen die Abbuchung ein, aber mir wird das Geld immer noch abgezogen. Ist das richtig?“
Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht im Rahmen der Scheidung durchgeführt. Dabei werden Anrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, nach den gesetzlichen Vorgaben geteilt. Im Regelfall wird dies durch das Gericht von Amts wegen, das heißt ohne einen Antrag, durchgeführt.
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