RECHT

Private Kita darf Kindern kündigen

von Redaktion

Eine private Kita darf Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dies so im Betreuungsvertrag geregelt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Koblenz (Az: 3 O 37/22) weist die deutsche Anwaltsauskunft hin. Der Fall: Im konkreten Fall ließen Eltern ihre drei Kinder in einer privaten Kindertagesstätte betreuen. Laut Vertrag stand beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Davon machte der Kindergarten Gebrauch – und dagegen wehrten sich die Eltern. Sie argumentierten, eine Kündigung ohne besonderen Grund sei nicht zulässig, die Vertragsklausel sei daher ungültig. Durch die Kündigung werde die Entwicklung der Kinder behindert. Die beklagte Kindertagesstätte hielt an der Kündigung fest. Sie müsse laut Vertrag keinen Grund nennen. Im Übrigen sei das Verhältnis insbesondere zu der Mutter der Kinder, einer verbal aggressiv auftretenden Juristin, gestört. Auch die Kinder seien in der Kita nicht mehr tragbar. Auf Ermahnungen reagierten sie teilweise mit Worten wie „Halt dein Maul“ und „Ich bringe dich um“. Zudem verletzten sie die Erzieherinnen durch Schläge, Tritte sowie Bisse, und sie terrorisierten andere Kinder.

Das Urteil: Das Gericht gab der Kita Recht und wies die Klage auf Fortsetzung der Betreuung ab. Zwar stelle ein erzwungener Wechsel des Kindergartens eine erhebliche Belastung für die Kinder dar, aber auch eine private Bildungseinrichtung habe ein nachvollziehbares Interesse, die Betreuung durch Auswahl der Kinder nach ihren Vorstellungen frei zu gestalten.

Artikel 3 von 6