Ein Berliner Testament können nur Ehegatten verfassen. Inhaltlich werden darin zwei Erbfälle geregelt: Was passiert, wenn der erste Ehegatte stirbt und was passiert, wenn der zweite Ehegatte stirbt? Üblicherweise ist das so formuliert: Wir setzen uns gegenseiti
Dieser Artikel (ID: 1812982) ist am 10.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).