Beschäftigte dürfen nur befristet beschäftigt werden, wenn sie neu eingestellt wurden. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen aufmerksam. Ein Grund für eine Befristung kann zum Beispiel eine Elternzeitvertretung oder auch eine Projektarbeit sein. Ohne einen solchen Sachgrund dürfen Beschäftigte
Dieser Artikel (ID: 1813424) ist am 11.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).