LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie werden Grundstücke besteuert?
Nach dem Wortlaut von § 13 Nr. 4a, 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz (Begünstigung des Familienheims) ist „das Grundstück“ steuerbefreit, auf dem sich die vom Erblasser – bzw. bei Ehegattenübertragung vom schenkenden Ehegatten – selbst genutzte Wohnung befindet. Wie wird dabei „das Grundstück“ im Sinn