LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie werden Grundstücke besteuert?

Nach dem Wortlaut von § 13 Nr. 4a, 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz (Begünstigung des Familienheims) ist „das Grundstück“ steuerbefreit, auf dem sich die vom Erblasser – bzw. bei Ehegattenübertragung vom schenkenden Ehegatten – selbst genutzte Wohnung befindet. Wie wird dabei „das Grundstück“ im Sinn

Dienstag, 30. Dezember 2025

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