Frauen haben keinen Anspruch auf ein höheres Elterngeld, wenn sie wegen der Schwangerschaft ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten und arbeitslos waren. Dies stellte das Bundessozialgericht in einer in Kassel veröffentlichten Entscheidung klar. Demnach kann eine Frau nicht verlangen, dass bei der Be
Dieser Artikel (ID: 1814734) ist am 14.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).