Frauen haben keinen Anspruch auf ein höheres Elterngeld, wenn sie wegen der Schwangerschaft ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten und arbeitslos waren. Dies stellte das Bundessozialgericht in einer in Kassel veröffentlichten Entscheidung klar. Demnach kann eine Frau nicht verlangen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes jene Monate nicht berücksichtigt werden, in denen sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten konnte. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich anhand des in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden nicht einberechnet, was somit ein niedrigeres Elterngeld zur Folge hat. kna