LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss ich Sozialabgaben zahlen?

von Redaktion

Nein, sofern Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind. In der KVdR sind Sie pflichtversichert, wenn Sie einen Rentenanspruch haben und die Vorversicherungszeit erfüllen. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes eine Mitgliedschaft (Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) oder eine Familienversicherung bestanden hat.

Wenn Sie diese Vorversicherungszeit nicht erfüllen, also als Rentnerin freiwillig in der Krankenkasse versichert sind (kein Mitglied in der KVdR), müssen Sie auf alle Ihre Einkünfte, also auch auf Ihre private Rentenversicherung, Beitrage an die Krankenkasse zahlen. Allerdings können Sie dann bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) einen Beitragszuschuss beantragen. Für die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es allerdings keinen Beitragszuschuss.

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