LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer bezahlt die Klingelanlage?
Die einzelne Klingel an jeder Wohnungstür einer Eigentumswohnanlage steht zwar im Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers, was jedoch nicht für die Klingelanlage selbst gilt, da diese eine Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs und daher unabdingbarer Bestandteil des Gemeinschaftseigentums i