München – Wer raus aus seinem Job möchte, muss beim Arbeitgeber eine Kündigung einreichen. Aber geht das auch per E-Mail? Die kurze Antwort: Nein. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, verweist hier auf den Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. „Der besagt, die Beendigung
Dieser Artikel (ID: 1819485) ist am 21.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).