LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Welcher Freibetrag gilt?
Der Erwerb, also etwa ein Haus, von Eheleuten in Gütergemeinschaft gilt als anteiliger Erwerb beider Ehepartner zur Hälfte. Der Erwerb wird zu einem Teil des Gesamtguts. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall eines Erbes. Das ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Erwirbt einer der Eheleute