Wollen Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen, sollten sie dafür die Zustimmung des Vermieters einholen – und zwar schriftlich. Andernfalls kann es spätestens beim Auszug eine böse Überraschung geben, teilt der Mieterverein München mit.
„Wer ohne Erlaubnis des Vermieters modernisi
Dieser Artikel (ID: 1820647) ist am 23.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).