Ist das Bad altbacken, der Teppichboden verschmutzt oder die Trockenbauwand im Weg? Dann sollten Mieter in ihrer Mietwohnung trotzdem nicht einfach draufloswerkeln. Denn das kann teuer werden. Wollen Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen, sollten sie dafür die Zustimmung des Vermi
Dieser Artikel (ID: 1821709) ist am 24.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).