Wer bei der Arbeit Überstunden leistet, bekommt diese Zeit nicht immer vergütet. Manche Beschäftigten müssen die Mehrarbeit an anderen Tagen wieder abbauen. Allerdings könnte die Auszahlung attraktiver sein: Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie nutzen, um ihren Beschäftigten die Überstunden steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. dpa