Wenn der Sohn der einzige Abkömmling Ihres Onkels ist, dann hat er einen Pflichtteilsanspruch von immerhin 50 Prozent (falls der Onkel seine Freundin heiraten würde, würde der Pflichtteil übrigens auf 25 Prozent sinken). Der Gesetzgeber möchte weitgehend verhindern, dass der Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten ausgehöhlt wird, daher gibt es einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Stirbt der Onkel binnen eines Jahres nach der Schenkung, so zählt die Schenkung voll bei der Berechnung des Pflichtteils mit. Stirbt er im zweiten Jahr nach der Schenkung, so zählt sie noch zu 90 Prozent mit, im dritten Jahr zu 80 Prozent und so weiter, bis sie nach zehn Jahren für den Pflichtteil keine Rolle mehr spielt. Wichtig ist auch noch Folgendes: Diese sogenannte Abschmelzungsfrist beginnt nur, wenn man ohne Wenn und Aber etwas verschenkt hat. Wenn man sich beispielsweise den Nießbrauch an einer Immobilie vorbehält, dann läuft die Abschmelzung nicht. Und vor allem: Wer möchte sich schon zu Lebzeiten von seinem gesamten Vermögen trennen, nur um den Pflichtteil zu mindern?