Wer rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt rollt, hat Sorgfaltspflichten. Erkennen andere Verkehrsteilnehmer hier eine Gefahr, können sie hupen, müssen aber auch das weitere Geschehen beobachten und bei Bedarf abbremsen. Tun sie das nicht, müssen sie nach einem Unfall mithaften. Das zeigt ein Urtei
Dieser Artikel (ID: 1822954) ist am 27.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).