Per Hupe gewarnt und trotzdem mitschuldig

von Redaktion

Wer rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt rollt, hat Sorgfaltspflichten. Erkennen andere Verkehrsteilnehmer hier eine Gefahr, können sie hupen, müssen aber auch das weitere Geschehen beobachten und bei Bedarf abbremsen. Tun sie das nicht, müssen sie nach einem Unfall mithaften. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 60/22), auf das der ADAC hinweist. Im dem Fall fuhr ein Mann mit dem Auto durch einen verkehrsberuhigten Bereich. Dabei bemerkte er, wie ein Auto von einem Grundstück rückwärts auf die Fahrbahn wollte. Daher hupte der Mann, fuhr aber genauso wie das andere Auto weiter. So stießen beide Fahrzeuge zusammen. Das Gericht sah bei dem hupenden Mann eine Mitschuld. dpa

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