Die Reiserücktrittskostenversicherung muss ihre Kunden auch für eingesetzte Bonusmeilen entschädigen. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer gehe davon aus, dass die Versicherung nach einer Reisestornierung für konkrete Vermögenseinbußen aufkomme, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Dieser Artikel (ID: 1823650) ist am 28.03.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).