Menschen, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben, müssen künftig nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichtsverfahren kündigte die Auskunftei am Dienstag an, die Speicherdauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Schufa profitieren davon rund 250 000 Betroffene. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, der lange überfällig gewesen sei. „Alle anderen Kreditauskunfteien sollten dem Beispiel der Schufa nun folgen“, forderte Geschäftsführerin Ines Moers. Die Verkürzung der Speicherfristen erleichtere Betroffenen den Neustart. Eine Verbraucherinsolvenz soll überschuldeten Menschen die Chance geben, nach einer gewissen Zeit frei von Forderungen noch einmal von vorn anzufangen. Solange das Verfahren läuft, werden das pfändbare Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt. Nur das zum Leben Notwendige darf man behalten. Der Vorteil: Restliche Schulden werden am Ende erlassen. Auskunfteien wie die Schufa greifen darauf zu und speichern die Daten bei sich – bisher einheitlich drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. dpa