Die Regeln der Vier-Tage-Woche

von Redaktion

VON MAIK HEITMANN

Eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern in Deutschland liebäugelt mit einer Vier-Tage-Woche. Doch welche Möglichkeiten gibt es – was muss im Vorfeld geklärt werden?

Modelle

Zunächst stellt sich die Frage, welches Arbeitszeitmodell gewählt werden soll. Die gängigsten

. Vier Tage arbeiten bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit

. Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und angepasstem Lohn

. Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber gleichbleibendem Lohn.

Dabei kann grundsätzlich der Arbeitgeber bestimmen, wie die Arbeitszeiten in seinem Betrieb verteilt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist. Der Chef kann die Vier-Tage-Woche auch gemeinsam mit seinen Arbeitnehmern aushandeln. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist zunächst zu prüfen, ob tarifvertragliche Regelungen eine solche Vereinbarung möglicherweise untersagen. Gibt es keine tarifliche Regelung, so wird der Umfang der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Der Arbeitgeber darf aber nicht von sich aus die Arbeitszeit reduzieren. Hat er das einseitig vor, so kann er das nur über eine Änderungskündigung.

Gleichbehandlung

Gibt es in dem Betrieb keinen Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber gemeinsam mit seinem Team individuelle Regelungen zu dem Thema treffen. Wichtig ist, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber ihren Kollegen, sofern sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn bei „annähernd ähnlichen Mitarbeitern“ nur einzelnen die Vier-Tage-Woche erlaubt wird, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt.

Feiertage und Urlaub

Wurden die vier Wochenarbeitstage genau festgelegt (Beispiel: Montag bis Donnerstag), so darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht dazu auffordern, einen fehlenden Feiertag an seinem arbeitsfreien Tag nachzuholen. Beispiel: Es wurde „Montag bis Donnerstag“ vereinbart – und ein Montag ist ein Feiertag. Der Chef darf dann nicht verlangen, dass in einer solchen Woche von Dienstag bis Freitag gearbeitet wird. Sofern die vier Arbeitstage jedoch nicht genau festgelegt sind, kann der Arbeitgeber bestimmen, wann die Arbeitstage stattfinden sollen. Dies muss dem Mitarbeiter allerdings rechtzeitig mitgeteilt werden.

Zum Thema Urlaub: Laut Bundesurlaubsgesetz sind die Tage von Montag bis Samstag Arbeitstage. Der gesetzlich festgelegte Jahresurlaub von vier Arbeitswochen ergibt bei einer Sechs-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Da sich bei einer Vier-Tage-Woche die Arbeitszeit nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt, muss der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden, sodass der Arbeitnehmer dann Anspruch auf 16 Urlaubstage (4 Tage x 4 Wochen) hat.

Per Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise durch eine Betriebsvereinbarung kann darüber hinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden.

Arbeitszeit

Zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sind sowohl die maximale tägliche Arbeitszeit als auch Pausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Auch die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten stehen dort. Konkret: Die tägliche Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden.

Bei einer Vier-Tage-Woche ist eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden also problemlos möglich. Per Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann die Arbeitszeit auf mehr als zehn Stunden täglich erhöht werden. Dies aber nur dann, wenn in die Arbeitszeit eine Arbeitsbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst fallen. Davon ausgenommen sind Schwangere und Jugendliche, deren tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht übersteigen darf.

Überstunden

Je nach Modell müsste bei einer 40-Stunden-Woche an vier Tagen jeweils zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden. Da die Arbeitszeit nur auf maximal zehn Stunden täglich verlängert werden kann, dürften bei Einhaltung einer Vier-Tage-Woche eigentlich keine Überstunden entstehen. Überstunden sind nur dann möglich, wenn sie – neben den vier Arbeitstagen – an einem zusätzlichen Tag geleistet werden. Zu beachten ist dann aber für den Arbeitgeber, dass die Überstunden innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ausgeglichen werden müssen.

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