LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie setzt man die Freibeträge ein?

Georg Z.: „Wir (verheiratet) haben zwei Kinder und eine Doppelhaushälfte. Wir hätten nun vor, unser Haus testamentarisch hälftig unseren beiden Kindern zu vermachen, wenn der erste stirbt. Beim zweiten Todesfall wäre dann für die Kinder die zweite Hälfte fällig. Besteht für die Kinder dabei die Gefa

Dienstag, 30. Dezember 2025

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