LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bekomme ich das Geld zurück?
So, wie Sie den Inhalt des Schreibens von der Deutschen Rentenversicherung wiedergeben, erscheinen mir die Chancen eines Einspruchs nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gering.
Zwar können nach dem Tod der geschiedenen Ehefrau die im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Renten