LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Versicherung zahlt nur teilweise

von Redaktion

Antonia B.: „Bei einem Autounfall hat der Gegner meinen Spiegel weggefahren. Die Polizei hat festgestellt, dass es uneingeschränkt seine Schuld ist. Jetzt habe ich eine Mahnung meiner Werkstatt bekommen: Die gegnerische Versicherung erkennt die Reparatur nicht vollständig an, und ich soll die Differenz von mehreren hundert Euro tragen. Ist das rechtmäßig? Und wie soll ich weiter vorgehen?“

Es kommt darauf an. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Verursacher eines Schadens dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. In diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung. Üblicherweise reicht die Werkstatt einen Kostenvoranschlag ein, den die Versicherung prüft. Deshalb kommt es jetzt darauf an: Haben Sie der Werkstatt aufgetragen, Rücksprache mit der Versicherung zu halten, ist die Werkstatt dafür verantwortlich – und muss die Mehrkosten selbst tragen. Haben Sie einfach nur eine Reparatur beauftragt, sind Sie auch verantwortlich, wenn die Werkstatt mehr abrechnet, als die Versicherung leistet. Grundsätzlich ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, Ihnen einen Anwalt zu bezahlen, um die Schadensabwicklung durchzuführen. Dies gilt zumindest hinsichtlich der berechtigten Ansprüche.

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