LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vorteil durch Freibetrag der Ehefrau
Die Rente Ihrer Ehefrau wie auch Ihre Pension unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Demnach können in der Ansparphase geleistete Beiträge (in Teilen) als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden, wodurch die Steuerlast gemindert wird.
Im Gegenzug ist der steuerpflichtige Teil späterer Auszahlu