Bahn: Rekordsumme für Verspätungen

von Redaktion

Aufgrund von Zugausfällen und Verspätungen hat die Deutsche Bahn im vergangenen Jahr ihre Kunden mit einer Rekordsumme entschädigen müssen. Das Unternehmen zahlte insgesamt 92,7 Millionen Euro an Reisende aus – 54,5 Millionen Euro mehr als noch 2021. Demnach wurden im vergangenen Jahr rund 3,8 Millionen Entschädigungsanträge bearbeitet. „Das sind rund 2,2 Millionen Fälle mehr als 2021“, sagte der Sprecher.

Die gestiegenen Antragszahlen hätten mehrere Gründe: So sei nach den Corona-Jahren die Zahl der Reisenden wieder stark angestiegen. Darüber hinaus können die Kunden seit Juni 2021 ihre Entschädigung auch online einfordern. Das dauere nur wenige Minuten „und wird entsprechend häufiger genutzt“, sagte der Sprecher.

Bahnchef Richard Lutz hatte jüngst erhebliche Probleme bei der Pünktlichkeit der Bahn eingeräumt. Sie sank im Fernverkehr von 75,2 Prozent im Jahr 2021 auf nur noch 65,2 Prozent in 2022.

Wann und wie es Geld zurück gibt

Gemäß der Fahrgastrechte erhalten Kunden ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Nach einem Urteil des EuGH vom 26. September 2013 (Urteil: Aktenzeichen C-509/11) besteht der Anspruch des Fahrgastes auf Zahlung einer Entschädigung auch dann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Unter bestimmten Voraussetzungen muss das Eisenbahnunternehmen bei Verspätungen oder Ausfällen von Zügen außerdem eine kostenlose Hotelunterkunft oder Ersatzbeförderung anbieten, erklärt das Eisenbahn-Bundesamt. Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minten ab, kann der Fahrgast auch von der Reise zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.

Bei mehr als 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist.

Um Geld zu erhalten, sollten sich Bahnkunden nach Möglichkeit vom Bahnpersonal die Verspätung bestätigen lassen oder ein Foto von einer entsprechenden Anzeigetafel machen. Die Fahrgast-Entschädigungsformulare bekommt man vor Ort im Zug oder am Schalter oder man kann sie auch online ausfüllen und abschicken (www.bahn.de/service).  mm

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