19 Prozent mehr Bank-Beschwerden bei der Bafin

von Redaktion

Steigende Gebühren, schlechter Kundenservice, zu langsame Schadenbearbeitung: Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich 2022 bei der Finanzaufsicht Bafin über ihre Bank oder Versicherung beschwert. Während bei Versicherungen und Wertpapierunternehmen die Fälle zurückgingen, häuften sich die Beschwerden über Geldhäuser: 14 760 Fälle zählte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wie die Behörde auf Anfrage am Donnerstag mitteilte. Das waren gut 19 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (12 383) und fast 60 Prozent mehr als 2020 (9409).

Bei der zum Deutsche-Bank-Konzern gehörenden Postbank beispielsweise hatten im Februar 2022 Probleme im Online-Banking und bei der Erreichbarkeit der Homepage über Tage Kunden verärgert.

Bei dem Institut läuft seit längerem die Übertragung von Kundendaten auf eine gemeinsame IT-Plattform mit der Deutschen Bank. Auch die jüngste Welle der Technik-Umstellung bei der Postbank Anfang April 2023 sorgte in sozialen Netzwerken wie Twitter und auf Portalen wie „allestörungen.de“ für Klagen über Fehlermeldungen und Probleme.

Verbraucherfreundliche Urteile sorgen zusätzlich fürAuftrieb. Verbraucherschützer gehen in etlichen Verfahren zum Beispiel gegen einseitige Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen vor, die in der Vergangenheit von vielen Sparkassen vertrieben wurden.

Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Bankgebühren aus dem April 2021 sorgt weiterhin für Ärger. Der BGH hatte entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach die Institute von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Geldhäuser mussten daher im Nachhinein um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.

Gegenüber der Bafin bemängelten Verbraucher nach Angaben der Aufsicht überwiegend die Vorgehensweise bei der Vereinbarung neuer Vertragsbedingungen.

Die inzwischen fast zwei Jahre alte BGH-Entscheidung hat auch den Schlichtungsstellen und Ombudsleuten der Banken und Sparkassen, die sich um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und Geldhäusern bemühen, im vergangenen Jahr noch reichlich Arbeit gemacht.  dpa

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