Wer sich auf einen neuen Job bewirbt, will vielleicht das Unternehmen vor Ort kennenlernen. Doch was gilt eigentlich beim Probearbeiten? Muss man dann einen Tag gratis arbeiten? Nein. Zumindest, wenn der Jobkandidat richtig mitarbeiten soll. Probearbeiten muss grundsätzlich entlohnt werden, sagt Arbeitsrechtsanwältin Nathalie Oberthür. Zum Kennenlernen bietet sich ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis an, ein „Probearbeiten light“. Hier läuft der Jobkandidat nur mit, ist nicht zu Arbeit verpflichtet und erhält auch keine Bezahlung. Der Arbeitgeber tut aber gut daran, auch dieses vertraglich zu regeln. Denn hinterher lässt sich sonst nur schwer beweisen, dass es sich nur um ein Einfühlungsverhältnis und nicht um echte Arbeit, also Probearbeiten, gehandelt hat.